Was sollte beim Immobilienerwerb beachtet werden?

  • Die letzten Protokolle beim Verkäufer einsehen.
  • Die Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft beim Verkäufer einsehen.
  • Überprüfen Sie, ob der Verkäufer Zahlungsrückstände bei der Eigentümergemeinschaft hat.
  • Erfragen Sie den Stand der Reparatur-Rücklage.
  • Der Verkäufer sollte im notariellen Kaufvertrag versichern, dass ihm keine wesentlichen Mängel im Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums bekannt sind.
  • Erfragen Sie beim Verkäufer, welche Sanierungen geplant, oder bereits beschlossen wurden. Erkundigen Sie sich auch beim Verwalter über den Zustand der gemeinschaftlichen Einrichtungen.
  • Bei vermieteten Objekten sollte auch die Kaution an den neuen Erwerber übergeben werden.
  • Der Verkäufer sollte sich vom Mieter unterzeichnen lassen, dass die Kaution an den Käufer übergeben wurde und der Verkäufer somit aus der Haftung für die Kaution entbunden wird.

Was sollte bei einem Mieterwechsel beachtet werden?

  • Die beschlossene, oder vom Verwalter festgelegte Hausordnung einer Eigentumswohnanlage muss dem Mietvertrag als fester Bestandteil (Hinweis alleine genügt nicht) beigefügt werden. Außerdem sollte in den Mietvertrag aufgenommen werden, dass eine eventuell von der Eigentümergemeinschaft neu beschlossene Hausordnung auch für den Mieter Gültigkeit hat.
  • Achten Sie darauf, dass in einer Wohnanlage Beschädigungen im Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus) gemeldet werden müssen. Diese sind vom Verursacher oder auf dessen Kosten zu beseitigen.
  • Bitte achten Sie auch darauf, dass während der Umzugsphase auch die Ruhezeiten eingehalten werden.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter die Betriebskostenabrechnung nach II. Berechnungsverordnung und heften Sie diese an den Mietvertrag.
  • Die Namensschilder müssen in vielen Wohnanlagen einheitlich sein. Diese sind beim Verwalter bzw. beim Hausmeister zu bestellen. Die anfallenden Kosten trägt der Mieter (wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde).
  • Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Wirtschaftsjahr der Eigentümergemeinschaft.
  • Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag die gleichen Umlageschlüssel für die Betriebskostenabrechnung vereinbart werden, wie diese zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Eigentümer gelten. Sollte die Gemeinschaft eine Änderung des oder der Verteilungsschlüssel vornehmen, gelten diese auch für oder gegen den Mieter.
  • Achten Sie darauf, dass bei Aus- und Einzug ein Abnahmeprotokoll erstellt wird, in dem alles aufgeführt ist, was festgestellt wurde. Ein Musterformular zum Download finden Sie im Service-Center.
  • Es ist nur mit Zustimmung des Mieters erlaubt, dass sich der Eigentümer einen Schlüssel von der Wohnung zurückbehält.
  • Zur Durchführung von Zwischenablesungen können Sie direkt mit der Ablesefirma einen Termin vereinbaren. Gerne nennen wir Ihnen den für Ihre Wohnung zuständigen Ablesedienst. Die Telefonnummern sind außerdem auf den Webseiten der einzelnen Objekte aufgeführt.
  • Teilen Sie (möglichst schriftlich) Mieterwechsel bitte unbedingt der Hausverwaltung mit. Ein entsprechendes Formular steht auch im Service-Center zur Verfügung. Dort ist auch eine Online-Meldung möglich.

Nützliche Umzugstipps

  • Zählerstände (Wasser, Gas, Strom, usw.) der alten Wohnung ablesen lassen. Telefon ummelden. Die Telefonnummern zur Terminvereinbarung von Zwischenablesungen finden Sie unter Wichtige Rufnummern bzw. unter der jeweiligen Webseite der von uns verwalteten Wohnanlagen unter Objekte.
  • Adressänderung bei Banken, Versicherungen, Kreditkartengesellschaften, Telefonladen, Kindergeldstelle, Arbeitgeber, Finanzamt, Zeitschriften usw. durchgeben, evtl. neue Autonummer (bei Umzug in die Stadt, oder umgekehrt)
  • Umzugsfirma beauftragen, bzw. Verwandte oder Bekannte rechtzeitig für den Tag des Umzugs um Hilfe bitten
  • Kartons rechtzeitig kennzeichnen, damit in der neuen Wohnung die entsprechenden Gegenstände auch in den richtigen Zimmern landen
  • Sperrmüllabholung bestellen, um Unrat nicht unnötig beim Umzug mitzuschleppen.
  • Hausratversicherung auf die neuen Quadratmeter abändern lassen
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen.
  • Für die Umzugshelfer Getränke, Brotzeiten oder Trinkgeld für den Tag des Umzugs bereitlegen
  • Bei den neuen Nachbarn vorstellen.
  • Nicht vergessen: Für die alte Wohnung mit dem Eigentümer eine Abnahme erst zu veranlassen, wenn alles korrekt getüncht und geputzt ist, damit auch die Kaution schnell zurückkommt.
  • Namensschilder anfertigen lassen; bei vielen Wohnanlagen werden die Namenschilder einheitlich durch die Hausverwaltung oder die Hausverwaltung angebracht. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach um den einheitlichen Eindruck der „Visitenkarte des Hauses“ zu erhalten.
  • Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.